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Unternehmen

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Helmut Becker, LL.M., MBA
27.2.2017

Netzwerkpartner

Rechtsanwalt Helmut Becker LL.M. hat in Bielefeld, Rom, Dresden und
Prag Rechtswissenschaften studiert. Er bringt über 13 Jahre Erfahrung
in der operativen und strategischen Personalarbeit- einschließlich
Arbeitsrecht und Sozialpartnerschaft - bei nationalen und inter-
nationalen Konzernen mit.




Die Arbeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Becker liegen
von daher im Personalmanagement und Arbeitsrecht.
Konzentration auf die Unternehmensberatung für das Personalmanagement

Wir haben uns auf die Unternehmensberatung für das Personalmanagement
konzentriert. Dabei bieten wir maßgeschneiderte Lösungen. Wenn und soweit
möglich und für den Kunden vorteilhaft kommen moderne High-Tech-Tools zum
Einsatz, um Qualität, Schnelligkeit, Termintreue, Flexibilität und Effizienz sowie
Kostenwirtschaftlichkeit zu gewährleisten.

Folgende wichtige Themenfelder im Personalmanagement werden abgedeckt:

• Begleitung von Personalauswahlprozessen bzw. Unterstützung hierbei
• Durchführung von Assessment-Centern

• Unterstützung der Personalabteilung bei der Analyse von Konflikten
(einzelne Mitarbeiter, abteilungs- und gruppenbezogen)

• Durchführung von Mitarbeiterschulungen
(Präsenzschulungen oder Online-Schulungen)

• Unterstützung bei der Mitarbeiterkommunikation (Print und /oder Online)
• Durchführung von Mitarbeiterumfragen (Culture Surveys)
• Outplacementberatung


Durch Rechtsberatung werden sämtliche Projekte rechtlich abgesichert; sei
es auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Datenschutzes; sei es
im Betriebsverfassungsrecht. Unternehmen erhalten zudem entsprechenden
Rechtsrat und Rechtsauskünfte im Vorfeld solcher Projekte.
Individuelle Karriereberatung

Neben Dienstleistungen für Unternehmen bieten wir
Einzelpersonen eine ganzheitliche Karriereberatung.
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Beratungsspektrum Arbeitsrecht

Für Arbeitnehmer:
Wir unterstützen Sie beim Start und während der
Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und bei
Trennungsszenarien unter Berücksichtigung der
neuesten Rechtsprechung und der aktuellen
Gesetze. So prüfen wir, ob eine Kündigung
Ihres Arbeitsverhältnisses wirksam ist und
ob es sinnvoll ist, hiergegen Kündigungs-
Schutzklage zu erheben und welche
rechtlichen Folgen sich aus der einen
oder anderen Verhaltensweise für Sie
ergeben.

In Konfliktsituationen versuchen wir den Konflikt gütlich
zu lösen. Dass hat auch den Vorteil, dass zeitintensive
Termine beim Arbeitsgericht vermieden werden.

Dabei unterstützen wir Sie in jeder Phase eines Konflikts
mit der erforderlichen Fachkompetenz und dem nötigen
Fingerspitzengefühl. Starke Rechtssicherheit und ein
hohes Maß an Sozialkompetenz sind das A und O
unserer Tätigkeit.

Allerdings können Konflikte aus Beschäftigungsverhältnissen nicht immer außergerichtlich geklärt werden. Häufig verlangen es die zwingend zu beachtenden Fristen schon, das Arbeitsgericht mittels einer Klage oder eines effektiven Antrags anzurufen. Dann tragen wir Ihre Interessen dort vor und verhandeln in Ihrem Sinne und entsprechend Ihrer Vorgaben. Häufig ist es aber nach außergerichtlichen Gesprächen und Verhandlungen mit der Gegenseite gar nicht notwendig, zu diesem Mittel zu greifen.



Für Arbeitgeber:
Wir beraten Sie im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht zu allen wichtigen
Fragestellungen und Fallkonstellationen in der betrieblichen Personalpraxis:

Von der Einstellung eines Mitarbeiters bis zu dessen Austritt. Wir beraten und
unterstützen Unternehmen bei organisatorischen und personellen Maßnahmen
(Restrukturierung, Change-Management, Kündigung, arbeitsvertragliche
Änderungen, Disziplinarmaßnahmen etc.).

In mitbestimmen Unternehmen unterstützen wir die Arbeitgeberseite
bei ihrer Betriebsratsarbeit; insbesondere bei der Ausarbeitung von
Betriebsvereinbarungen, bei Verhandlungen von Sozialplänen und
Interessensausgleichen. Wir vertreten das Unternehmen bei
arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten gerichtlich und außergerichtlich.
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Leistungsspektrum

Im Folgenden finden Sie eine
komprimierte Übersicht über
unsere Leistungen,
sowohl zu individuellen
Arbeitsrecht als auch
über das Arbeitsrecht
im Kollektiv.

In Frankfurt am Main deckt
Herr Rechtsanwalt Helmut
Becker LL.M. als Beratungs-
Spektrum das individuelle
und kollektive Arbeitsrecht ab;
so etwa folgende Themen-
Gebiete und Handlungsfelder
aus der jeweils einschlägigen
Sicht des Mitarbeiters, leitenden
Angestellten oder Arbeitgebers:
• Abfindung
• Anstellungs- und Dienstverträge
• Arbeitnehmerüberlassung
• Aufhebungsvertrag
• Betriebsübergang
• Betriebsverfassungsrecht
• Bonus
• Einigungsstelle
• Elternzeit
• Freie Mitarbeiter
• Geschäftsführer
• Interessenausgleich
• Karenzentschädigung
• Kündigung
• Abmahnung
• Leitende Angestellte
• Manager
• Prozessvertretung
• Recht der Handelsvertreter
• Reorganisation von Unternehmen
• Schwangerschaft/Mutterschutz
• Sozialplan
• Tantieme
• Provision
• Tarifrecht
• Teilzeit
• Umgang mit Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten
• Umstrukturierung von Unternehmen
• Versetzung
• Wettbewerbsverbot (vertraglich und nachvertraglich)


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